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Dies muss im Kaufvertrag stehen


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Informationen über den Käufer und Verkäufer: Überprüfen Sie unbedingt die ID des Käufers. Achten Sie darauf, dass der Käufer über 18 Jahre alt ist, andernfalls benötigen sie die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Angaben zum Fahrzeug: Sie müssen eine detaillierte Beschreibung des Fahrzeugs angeben. Der Vertrag enthält unter anderem den Fahrzeugtyp, den Hersteller, die Fahrzeugidentifikationsnummer, den Kilometerstand und das TÜV-Datum. Sonderausstattungen und Zubehör müssen ebenfalls enthalten sein.
Schäden und Mängel: Achten Sie darauf, dass Sie Mängel und Schäden im Vertrag angeben. Andernfalls kann der Verkäufer später beanstanden, dass er nicht über die Mängel informiert wurde. Versehentliche Beschädigungen, gewerbliche Nutzung oder ausgetauschte Teile sollten deutlich beschrieben werden.
Pflicht zur Ummeldung und Versicherung: Haben Sie den Fahrzeugschein nicht abgenommen, müssen Sie den Käufer im Vertrag verpflichten, die Ummeldung sofort vorzunehmen. Die Fahrzeugversicherung geht auch beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Käufer über. Sie können ihn oder sie verpflichten, die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats zu wechseln.
Kaufpreis und Dokumente: Natürlich muss der Kaufpreis im Vertrag angegeben werden. Sie sollten auch das Datum und die Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs notieren. Der Käufer muss bestätigen, dass er alle Schlüssel und Dokumente von Ihnen erhalten hat.
Gewährleistungsausschuss: Als privater Verkäufer können Sie die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistung ausschließen („Gekauft wie besehen“). Sie müssen dies tun. Stellt der Käufer Mängel fest, die ihm zum Zeitpunkt des Verkaufs hätten bekannt sein müssen, kann er ansonsten den Vertrag anfechten.
Unterschrift: Der Vertrag muss durch beide Unterschriften nachgewiesen werden.

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